Der Wald hat in Deutschland verschiedene Funktionen. Er soll mitunter als Erholungsgebiet, aber auch als Rückzugsort für Flora & Fauna dienen – zudem wird er auch forstwirtschaftlich genutzt. Vor diesem Hintergrund muss stets geprüft werden, wer wann wie wo und was im Wald darf. Stets ist auch entscheidend, wer überhaupt der/die Eigentümer*in des jeweiligen Waldgebietes ist.
Auf unsere Trails bezogen stehen wir insbesondere vor folgendem Problem: die gesetzlichen Definitionen dahingehend, was ein „Weg“ ist und was ein „Pfad“ – und somit, was ohne weiteres mit dem Rad befahren werden darf – sind (aus unserer Sicht) nicht eindeutig. Die saarländischen Behörden und Ämter sehen jedoch bis dato einen Großteil der Trails als Pfade und somit als nicht mit dem Bike befahrbare Strecken an. Hinzu kommt, dass auch stets zu klären ist, ob man denn überhaupt einen Trail anlegen oder gar features wie Kicker und Anlieger bauen darf. In Deutschland sind diverse bundes- und landesgesetzliche Regelungen maßgebend, darunter das Bundeswaldgesetz, das Saarländische Waldgesetz, etc. Die Thematik ist durchaus komplex und zieht noch weitere Kreise, da neben dem Natur- auch der Umwelt- und der Artenschutz zu berücksichtigen sind. Für diejenigen unter Euch, die sich tiefer einlesen wollen, denen empfehlen wir die Informationsseiten des DIMB:
https://www.dimb.de/fachberatung/die-rechtslage/
https://www.dimb.de/fachberatung/interessenvertretung/mountainbike-studien-forschung/
Wir haben im Frühjahr 2020 ein umfassendes Konzept beim Saarländischen Umweltministerium vorgelegt (Link dazu hier), in dem wir nicht nur unser Ziel und unsere Wünsche dargelegt haben, sondern auch, warum ein sinnvolles und in die saarländische Natur eingearbeitetes Trailnetzwerk nicht nur Frieden in den Wald bringt, sondern das Saarland noch interessanter macht als es ohnehin schon ist. Dieses Konzept wurde seitens der offiziellen Stellen sehr positiv aufgefasst. In Folge fand ein erstes Sondierungsgespräch im Frühjahr 2020 statt sowie im Sommer 2020 ein erster Runder Tisch mit erheblicher Beteiligung der Saarländischen Ministerien für Umwelt, Inneres und Wirtschaft, einzelner Ausführungsämter wie dem LUA, Vertretern des SaarForst und des Saarbrücker Stadtwalds, dem Städte und Gemeinderat sowie der Landeshauptstadt und des Regionalverbandes. Hierbei wurde klar kommuniziert, dass unser Plan und auch generell die Einstellung zu legalem Mountainbiken bei allen Beteiligten absolut positiv angenommen wird, es aber auch sehr viel Arbeit wird, dieses Ziel zu erreichen – und stets unter dem Vorbehalt, dass vielleicht nicht alle bestehenden Trails diesen Prozess erfolgreich durchlaufen werden. Nicht zuletzt deswegen, weil es auch viele andere Interessen zu berücksichtigen gilt. Ergebnisse dieses runden Tisches waren nicht nur erste grobe Pläne, sondern auch Arbeitsgruppen, die sich nun daran machen, die Möglichkeiten der Legalisierung zu erörtern.
Zwischenzeitlich haben wir den Mountainbike Verein Saarbrücken gegründet, um den Behörden und Ämtern einen juristisch greifbaren Ansprechpartner zu bieten, der auch Verantwortung übernehmen kann. Im November 2020 fand dann eine Folgebesprechung in kleinerem Kreis statt und die ersten konkreten Schritte wurden geplant.
Geschafft! Legales Streckennetz als Best Practice Beispiel! Es ist soweit!!!! Offiziell genehmigte legale Trails!!!! Hier findet ihr die offizielle Pressemitteilung! Legales Streckennetz als Best Practice Beispiel – Staatssekretär Thul unterzeichnet Gestattungsvertrag mit Mountainbikeverein Saarbrücken e.V.
Wenn Ihr mitreden und mitgestalten wollt, so seid Ihr herzlich eingeladen und willkommen, Mitglied im Verein zu werden.